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Evaluation der allgemeinmedizinischen Weiterbildung gemäß der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V

Im Rahmen der am 01.07.2016 in Kraft getretenen Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V ist vorgesehen, dass die Landesärztekammern in Abstimmung mit den Koordinierungsstellen durch Befragung der Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung die Qualität der Weiterbildung, des Weiterbildungsverbundes und der Koordinierungsstelle evaluieren, vgl. § 7 Abs. 2 der Vereinbarung.

Sofern Sie als Ärztin bzw. Arzt in Weiterbildung in dem Gebiet Allgemeinmedizin am Förderprogramm Allgemeinmedizin teilnehmen, erhalten Sie im Jahr nach Ihrer erfolgreich abgelegten Facharztprüfung eine E-Mail von der KOSTA und können mittels dem beigefügten Fragebogen an der Befragung teilnehmen.

Die Teilnahme an der Befragung erfolgt anonym und ist freiwillig. Sie besteht aus einem Fragebogen mit zwei Teilen. Die Fragen 26 bis 41 beantworten Sie bitte separat für jeden einzelnen Weiterbildungsabschnitt, (gegebenenfalls mehrfach).

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.