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Sämtliche WBB und Weiterbildungsstätten (WBS) werden im Hinblick auf die Vorgaben der neuen Weiterbildungsordnung (WBO) 2020 überprüft/ggf. angepasst und neu beschieden.
Die Weiterbildungsabteilung wird die Weiterbilder für diese Antragstellung sukzessive anschreiben.
Bis zur Überprüfung/Neuerteilung behalten die bestehenden WBB und die anzuerkennenden Weiterbildungszeiten grundsätzlich auch für die Weiterbildungsgänge nach neuer WBO 2020 ihre Gültigkeit, wenn die entsprechenden Voraussetzungen weiterhin gegeben sind. Hierzu wird von einer allgemeinen Übergangszeit von bis zu drei Jahren ausgegangen.
Die nach der WBO 2011 erteilten Befugnisse zur Weiterbildung sowie die anzuerkennenden Weiterbildungszeiten bleiben im Rahmen der jeweiligen Übergangszeit (sieben für Facharztweiterbildungen und drei Jahre für Schwerpunkt- und Zusatzweiterbildungen) für die Weiterbildungsgänge gemäß WBO 2011 gültig.