- KOSTA -
zentrale Anlaufstelle für alle Studenten, Absolventen, Ärztinnen und Ärzte, die sich für eine allgemeinmedizinische Weiterbildung interessieren oder bereits entschieden haben
zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle für die Regionalverantwortlichen der Weiterbildungsverbünde sowie für alle Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten, die Weiterbildungsabschnitte zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemeinmedizin anbieten oder anbieten wollen
sie informiert Studenten und Absolventen der Universitäten über die Möglichkeiten und die Inhalte der allgemeinmedizinischen Weiterbildung
sie fördert die Bildung von Weiterbildungsverbünden und regionalen Netzwerken, in denen die gesamte 5-jährige Weiterbildungszeit absolviert werden kann und vermittelt bei Bedarf entsprechende Weiterbildungsstellen
sie berät und unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei der Planung der 5-jährigen Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemeinmedizin in Sachsen-Anhalt durch die Erarbeitung individueller Weiterbildungslösungen auf Basis der geltenden Weiterbildungsordnung
sie begleitet und berät Ärztinnen und Ärzte während ihrer gesamten allgemeinmedizinischen Weiterbildungszeit bis hin zur Facharztprüfung
sie informiert in enger Zusammenarbeit mit der KVSA über Fördermittel, Niederlassungsmöglichkeiten und Möglichkeiten einer Praxisnachfolge
sie schließt Vereinbarungen über die Koordinierung der Weiterbildung in der Facharztkompetenz Allgemeinmedizin mit interessierten Krankenhäusern, Praxen und Ärztinnen/Ärzten in Weiterbildung
sie vermittelt angehende Ärztinnen/Ärzte bzw. in Weiterbildung befindliche Ärztinnen/ Ärzte im Rahmen der abgeschlossenen Vereinbarungen an die entsprechenden Krankenhäuser und Praxen
sie gibt Auskunft über freie bzw. frei werdende Weiterbildungsstellen
sie stellt sicher, dass die von der KOSTA vermittelten Ärzte in Weiterbildung unter Beachtung der jeweils geltenden tarifrechtlichen Bestimmungen angestellt werden und die Weiterbildung entsprechend den Regelungen der jeweils geltenden Weiterbildungsordnung und den Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung im Umfang der von der ÄKSA erteilten Weiterbildungsbefugnis gewährleistet ist