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Förderung der Weiterbildung

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DGK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) und im Benehmen mit der Bundesärztekammer (BÄK) eine Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der ambulanten und stationären Versorgung getroffen.
Diese Vereinbarung wurde zum 1. Januar 2023 im Hinblick auf die Anpassung der Förderbeiträge geändert.

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    Richtlinien über die Befugnis zur Weiterbildung, Kriterien zur Befugniserteilung Allgemeinmedizin, Hinweise zur Vermittlung der Weiterbildungsinhalte
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    Anträge, Beitrittserklärungen, Musterarbeitsvertrag