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Weiterbilder

Die Weiterbildung zum Facharzt wird unter verantwortlicher Leitung der von der Ärztekammer befugten Ärzte in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte durchgeführt.

Im Rahmen der allgemeinmedizinischen Weiterbildung bestehen zwei Möglichkeiten zur Erlangung einer Weiterbildungsbefugnis in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung.

reguläre Weiterbildungsbefugnis

Die reguläre Befugnis wird auf Antrag gemäß den "Richtlinien über die Befugnis zur Weiterbildung" durch die Ärztekammer Sachsen-Anhalt erteilt. Erhält der Weiterbilder die reguläre Weiterbildungsbefugnis, kann die Weiterbildung sowohl für die entsprechende Facharztweiterbildung (beispielsweise Frauenheilkunde und Geburtshilfe) als auch für die Facharztweiterbildung im Gebiet Allgemeinmedizin, als anrechnungsfähiges Gebiet, angerechnet werden.

Für einen Weiterbildungsabschnitt in der ambulanten hausärztlichen Versorgung ist ebenfalls die reguläre Weiterbildungsbefugnis Allgemeinmedizin gemäß den "Richtlinien über die Befugnis zur Weiterbildung" bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt zu beantragen.

Kontakt
Adresse Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Abteilung Weiterbildung
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
E-Mail weiterbildung@aeksa.de

 

Weiterbildungsbefugnis im Rahmen der allgemeinmedizinischen Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (siehe Formulare)

Die Befugnis im Rahmen der Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin wird ebenfalls schriftlich mit den dafür vorgesehenen Formularen bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt beantragt.

Kontakt
Adresse Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Abteilung Weiterbildung
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
E-Mail weiterbildung@aeksa.de

Die Weiterbildungsabteilung prüft, ob der Antragsteller fachlich und persönlich geeignet ist und die Voraussetzung einer mehrjährigen Tätigkeit nach Abschluss der entsprechenden Facharztweiterbildung gemäß § 5 Abs. 2 Weiterbildungsordnung Sachsen-Anhalt vom 01.07.2020 vorliegt.*
Ist dies gegeben, wird eine formlose Weiterbildungsbefugnis vom 3 - 6 Monaten in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung durch einen schriftlichen Bescheid der Ärztekammer Sachsen-Anhalt erteilt.

Diese Weiterbildungsbefugnis gilt nur für die allgemeinmedizinische Weiterbildung. Eine Weiterbildungsbefugnis für das eigene Fachgebiet muss gesondert nach dem bisherigen Procedere beantragt werden.

*Das Erfordernis der "mehrjährigen Tätigkeit nach Abschluss der entsprechenden Weiterbildung" nach § 5 Abs. 2 Satz 1 WBO gilt grundsätzlich als erfüllt, wenn der zeitliche Umfang dieser Tätigkeit der Mindestweiterbildungszeit für den Erwerb der betreffenden Weiterbildungsbezeichnung entspricht.

 

Weiterbildungsbefugte

Zu den Weiterbildungsbefugnislisten gelangen Sie unter folgendem Link: Weiterbildungsbefugnisse (AEKSA - ext. Link)

 

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    Anträge, Beitrittserklärungen, Musterarbeitsvertrag
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    Allgemeine Hinweise

    Sämtliche WBB und Weiterbildungsstätten (WBS) werden im Hinblick auf die Vorgaben der neuen Weiterbildungsordnung (WBO) 2020 überprüft/ggf. angepasst und neu beschieden.
    Die Weiterbildungsabteilung wird die Weiterbilder für diese Antragstellung sukzessive anschreiben.
    Bis zur Überprüfung/Neuerteilung behalten die bestehenden WBB und die anzuerkennenden Weiterbildungszeiten grundsätzlich auch für die Weiterbildungsgänge nach neuer WBO 2020 ihre Gültigkeit, wenn die entsprechenden Voraussetzungen weiterhin gegeben sind. Hierzu wird von einer allgemeinen Übergangszeit von bis zu drei Jahren ausgegangen.
    Die nach der WBO 2011 erteilten Befugnisse zur Weiterbildung sowie die anzuerkennenden Weiterbildungszeiten bleiben im Rahmen der jeweiligen Übergangszeit (sieben für Facharztweiterbildungen und drei Jahre für Schwerpunkt- und Zusatzweiterbildungen) für die Weiterbildungsgänge gemäß WBO 2011 gültig.
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    Richtlinien über die Befugnis zur Weiterbildung, Kriterien zur Befugniserteilung Allgemeinmedizin, Hinweise zur Vermittlung der Weiterbildungsinhalte
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    Weiterbildungsordnung, Richtlinie über den Inhalt der Weiterbildungsordnung